Quellen & Rechenwege

Woher unsere Aussagen und Zahlen kommen

Was wir über Gesetze sagen, belegen wir mit amtlichen Quellen. Wie wir rechnen, zeigen wir offen: mit Formeln und Annahmen.

Stand: 11. Oktober 2026

Unsere Regeln beim Schreiben

  • Erst das Gesetz. Wie viel Zuschuss es gibt und wer ihn bekommt, prüfen wir direkt am Gesetzestext im Bundesgesetzblatt. Wir verlassen uns nicht auf Zusammenfassungen.
  • Wir sagen, was schon gilt. Wir trennen drei Dinge: Recht, das heute gilt. Regeln, die schon verkündet sind, aber noch nicht angewendet werden. Und Punkte, die noch offen sind.
  • Ein Ort für alle Zahlen. Alle Förderwerte auf dieser Seite kommen aus einer einzigen zentralen Liste. Jede Änderung daran wird festgehalten. Ändert sich das Recht, ändern sich alle Seiten gleichzeitig.
  • Das Datum steht dabei. Jede Seite mit Erklärungen nennt den Tag, an dem wir sie geprüft haben.
  • Keine Versprechen. Wir sagen keinen Gewinn voraus. Und wir sichern dir keinen Zuschuss zu.

Diese Regelwerke nutzen wir

RegelwerkStandGilt für BeitragsjahreGeprüft am
Riester-Förderung (EStG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung)Gilt heutebis 202611. Oktober 2026
Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. 2026 I Nr. 156), Förderung ab Beitragsjahr 2027Verkündet, wird noch nicht angewendetab 202711. Oktober 2026

Die bisherige Riester-Förderung rechnen wir nicht für dich persönlich aus. Sie hängt vom Einkommen des Vorjahres ab. Und nach deinem Einkommen fragen wir nicht.

So rechnet der Rechner

ZeitschritteDer Rechner rechnet Monat für Monat. Die Zahl der Monate ist: (Rentenbeginn − Alter) × 12.
EinzahlungImmer am Anfang des Monats (das nennt man „vorschüssig“).
Rendite (Gewinn pro Jahr)Gemeint ist die effektive Jahresrendite vor Kosten. Für einen Monat gilt: Monatsfaktor = (1 + Jahresrendite)1/12
Laufende KostenEin Anteil des Vermögens pro Jahr. Für einen Monat gilt: Monatsfaktor = (1 − Kosten)1/12, angewendet am Ende des Monats. Sonst werden nirgends Kosten abgezogen.
Was die Kosten ausmachenEndkapital ohne Kosten − Endkapital mit Kosten. Alles andere bleibt dabei gleich.
Steigender SparbetragDer Sparbetrag steigt jeweils nach 12 Monaten um den Prozentsatz, den du gewählt hast.
Kaufkraft (was das Geld später wert ist)nominales Kapital ÷ (1 + Inflation)Jahre
Zuschüsse vom Staat (Zulagen)Nach §§ 84–86 EStG in der Fassung, die ab 2027 gilt. Zur Vereinfachung schreiben wir den Zuschuss am Ende jedes Beitragsjahres gut. Wir nehmen an, dass die Regeln gleich bleiben.
Grobe monatliche AuszahlungEndkapital ÷ Zahl der Monate vom Rentenbeginn bis 85. Ohne weiteres Wachstum, ohne Kosten und ohne Steuern. Das ist eine vorsichtige Schätzung, kein Auszahlungsplan eines Anbieters.
Das rechnet der Rechner nicht mitSteuern, Sozialabgaben, Sonderausgabenabzug (Steuervorteil für Beiträge), Abschluss- und Wechselkosten, eine lebenslange Rente und Kursschwankungen.

Die Startwerte im einfachen Rechner

Im einfachen Rechner sind die Kosten auf 1 % pro Jahr voreingestellt. Der Grund: Mehr darf das Standarddepot laut Gesetz nicht kosten. Die Zuschüsse vom Staat sind von Anfang an mitgerechnet. Unter „Mehr einstellen“ kannst du sie ausschalten.

Die drei Beispiele für das Wachstum

Die drei Stufen sind ausgedachte Rechenannahmen. Sie stehen an einer zentralen Stelle: Wenig 2 %, Mittel 6 %, Viel 10 % pro Jahr vor Kosten. Sie stammen nicht von einer bestimmten Geldanlage. Sie sind keine Vorhersage. In echt kann es deutlich anders kommen. Du kannst auch Geld verlieren.

So prüfen wir den Rechner

Die Rechenlogik ist vom sichtbaren Teil der Seite getrennt. Automatische Tests prüfen sie. Geprüft wird unter anderem: Stimmt das Ergebnis mit der geschlossenen Rentenendwertformel überein? Was passiert bei 0 % Rendite? Bei sehr kurzen und sehr langen Laufzeiten? Dazu kommen Kosten, Inflation, die Grenzen der Eingaben und alle Stufen der Zulagenberechnung.

Ausführlich erklärt: Welche Annahmen stecken hinter unseren Berechnungen?

Alle Quellen

Gesetzestext

Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) vom 26. Mai 2026

Bundesgesetzblatt, BGBl. 2026 I Nr. 156 · veröffentlicht am 29. Mai 2026 · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Art. 2: § 10a EStG (Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro zzgl. Zulage), § 84 EStG (Grundzulage 50 % bis 360 Euro, 25 % von 360,01 bis 1.800 Euro; einmalig 200 Euro unter 25 Jahren; mittelbar Berechtigte höchstens 175 Euro), § 85 EStG (Kinderzulage 100 % der Beiträge, höchstens 300 Euro je Kind), § 86 EStG (Mindesteigenbeitrag 120 Euro). Art. 6: AltZertG § 1 (Auszahlungsbeginn, Garantiestufen 80/100 %, Auszahlungsplan bis mindestens Alter 85, bis zu 30 % Teilauszahlung, Einzahlungsgrenze 6.840 Euro, Wechselkosten höchstens 150 Euro), § 2a (Effektivkosten Standarddepot höchstens 1,0 %). Art. 14: Inkrafttreten.

Gültigkeit: Verkündet am 29. Mai 2026. Die Förder- und Produktregeln (Art. 2, 6, 9, 11–13) treten am 1. Januar 2027 in Kraft, weitere Teile (Art. 3, 4, 7, 10) am 1. Januar 2028.

Parlamentsdokument

Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot

Deutscher Bundestag, Textarchiv · veröffentlicht am 27. März 2026 · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Beschluss am 27. März 2026 (Drucksachen 21/4088, 21/4996). Änderungen des Finanzausschusses: höhere Förderquote, Kostendeckel 1 % statt 1,5 % beim Standarddepot, Aufnahme von Selbstständigen und Pflichtmitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen, Verordnungsermächtigung für ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft.

Gültigkeit: Parlamentsbeschluss; maßgeblich ist der verkündete Gesetzestext.

Amtliche Information

Fragen und Antworten: Private Altersvorsorge reformiert

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung · veröffentlicht am 1. Juni 2026 · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Zeitlicher Ablauf (Kabinett 17.12.2025, Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026), Start der neuen Produkte zum 1. Januar 2027, Überblick über Zulagen, Kostendeckel und Bestandsschutz für Riester-Verträge.

Gültigkeit: Stand der Seite: 1. Juni 2026.

Amtliche Information

Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge

Bundesministerium der Finanzen · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Erläuterung der beitragsproportionalen Förderung (Grundzulage, Kinderzulage) und des Starts der neuen Produkte. Die Seite war am Abruftag zeitweise nicht erreichbar; alle Zahlen wurden deshalb direkt am Gesetzestext geprüft.

Gültigkeit: Laufend aktualisierte Informationsseite.

Amtliche Information

Altersvorsorge-Reformgesetz

Deutsche Rentenversicherung · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Überblick über neue Produktarten, neu förderberechtigte Personengruppen, Bestandsschutz und Wechselmöglichkeit für bestehende Riester-Verträge; Hinweis, dass ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2027 verfügbar ist.

Gültigkeit: Informationsseite nach Zustimmung des Bundesrates am 8. Mai 2026.

Amtliche Information

Häufige Fragen (FAQ) der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

Deutsche Rentenversicherung Bund – Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Wahlrecht für Bestandsverträge ab 1. Januar 2027: Wechsel aller bestehenden Riester-Verträge in die neue Fördersystematik oder Verbleib aller Verträge im alten Recht; ein Wechsel zurück ist nicht möglich; Folgen für mittelbar Zulageberechtigte.

Gültigkeit: Laufend aktualisierte FAQ.

Gesetzestext

Einkommensteuergesetz (EStG), §§ 10a, 79–99 in der bis 31. Dezember 2026 geltenden Fassung

Bundesministerium der Justiz – Gesetze im Internet · abgerufen am 11. Oktober 2026

Genutzt für: Bisherige Riester-Förderung: Grundzulage 175 Euro, Kinderzulage 185 Euro (Geburt vor 2008) bzw. 300 Euro (Geburt ab 2008), Mindesteigenbeitrag 4 % der maßgebenden Einnahmen des Vorjahres abzüglich Zulagen (mindestens 60 Euro Sockelbetrag), Sonderausgabenabzug bis 2.100 Euro.

Gültigkeit: Geltendes Recht für Beitragsjahre bis einschließlich 2026.

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