Neu ab 2027

Das Altersvorsorgedepot

Kurz gesagt

Das Altersvorsorgedepot ist wie ein Sparkonto fürs Alter, bei dem dein Geld in viele Firmen gesteckt wird. So kann es stärker wachsen – es kann aber auch weniger werden.

Stand: 11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion

Jetzt genauer

Das Altersvorsorgedepot ist das neue Kernprodukt der geförderten privaten Altersvorsorge. Es kann ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Anders als bei der Riester-Rente müssen die eingezahlten Beiträge nicht mehr garantiert werden. Dadurch kann ein größerer Teil des Geldes in Fonds und ETFs angelegt werden – mit höheren Renditechancen, aber auch mit dem Risiko von Verlusten.

Drei Produktformen

FormMerkmalFür wen gedacht
AltersvorsorgedepotKeine Beitragsgarantie; Anlage in Fonds, ETFs und bestimmte AnleihenWer selbst auswählen möchte und Schwankungen aushält
StandarddepotZwei vom Anbieter festgelegte Fonds (einer risikoärmer, einer chancenreicher); Effektivkosten höchstens 1 %; online abschließbarWer eine einfache, kostenbegrenzte Lösung sucht
GarantieproduktZu Beginn der Auszahlung stehen mindestens 80 % oder 100 % der Beiträge und Zulagen zur VerfügungWer Sicherheit höher gewichtet als Renditechancen

Das Standarddepot im Detail

Beim Standarddepot legt der Anbieter zwei Fonds fest: einen aus den niedrigen Risikoklassen 1 oder 2 und einen aus den Klassen 3 bis 5. Du kannst die Aufteilung selbst bestimmen. Triffst du keine Wahl, gilt die im Vertrag vorgesehene Aufteilung.

Vor dem Ruhestand wird das Risiko schrittweise gesenkt: Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlung dürfen höchstens 50 % im chancenreicheren Fonds liegen, zwei Jahre davor und zu Beginn der Auszahlung höchstens 30 %. Du kannst andere Anteile vereinbaren.

Regeln für Einzahlungen

  • In einen geförderten Vertrag können höchstens 6.840 € im Jahr eingezahlt werden. Zulagen zählen dabei nicht mit.
  • Gefördert werden höchstens zwei ab 2027 abgeschlossene Verträge; Beiträge zu einem dritten Vertrag gelten nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge.
  • Abschluss- und Vertriebskosten müssen gleichmäßig über die Ansparphase verteilt werden, soweit sie nicht als Prozentsatz der Beiträge erhoben werden.

Anbieterwechsel

Du kannst das angesparte Kapital auf einen anderen Anbieter übertragen. In den ersten 5 Jahren nach Vertragsabschluss darf der bisherige Anbieter dafür höchstens 150 € berechnen, danach ist der Wechsel kostenfrei.

Auszahlung

Die Auszahlung beginnt in der Regel frühestens mit 65 Jahren und spätestens mit 70. Die Einzelheiten stehen unter Auszahlungsphase und Besteuerung.

Noch offen

Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft ist gesetzlich vorgesehen, muss aber erst per Verordnung eingerichtet werden. Ob und wann es verfügbar ist, steht nicht fest.

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