Kurz gesagt
Wenn du alt bist, bekommst du dein gespartes Geld Stück für Stück zurück. Von dem, was du dann bekommst, musst du einen Teil als Steuer an den Staat abgeben.
Stand: 11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion
Jetzt genauer
Am Ende der Ansparphase wird aus dem angesparten Kapital ein laufendes Einkommen. Für geförderte Verträge legt das Gesetz fest, wie das geschehen darf.
Wann die Auszahlung beginnt
Für ab 2027 abgeschlossene Verträge gilt: Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 Jahren – oder früher, wenn du bereits eine Altersrente aus einem gesetzlichen System beziehst – und spätestens mit 70 Jahren.
Die Auszahlungsformen
| Form | So funktioniert sie | Zu bedenken |
|---|---|---|
| Lebenslange Leibrente | Das gesamte Kapital wird in eine Rente umgewandelt, die bis zum Lebensende gezahlt wird | Sichert auch ein sehr langes Leben ab; die Rentenhöhe hängt von der Kalkulation des Anbieters ab |
| Rente plus variabler Teil | 80 % werden verrentet, der Rest bleibt angelegt und wird in schwankender Höhe ausgezahlt | Etwas mehr Chancen, etwas weniger Planbarkeit |
| Auszahlungsplan | Das Kapital bleibt angelegt und wird in Raten ausgezahlt; der Plan endet frühestens mit 85 Jahren | Höhe schwankt mit der Wertentwicklung; nach Ende des Plans fließt daraus nichts mehr |
Zusätzlich können zu Beginn bis zu 30 % des Kapitals auf einmal ausgezahlt werden. Sehr kleine Renten dürfen in einem Betrag abgefunden werden.
Langlebigkeit
Ein Auszahlungsplan kann enden, während du noch lebst. Wer mit 85 Jahren kein weiteres Einkommen aus dem Vertrag hat, braucht dann andere Quellen. Das ist der wesentliche Unterschied zur lebenslangen Rente.
Nachgelagerte Besteuerung
Geförderte Altersvorsorge wird nachgelagert besteuert: In der Ansparphase entlasten Zulagen und Sonderausgabenabzug, dafür sind die späteren Auszahlungen mit deinem persönlichen Steuersatz zu versteuern, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen. Im Ruhestand ist der Steuersatz oft niedriger als im Berufsleben – sicher ist das nicht.
Vorzeitige Entnahme
Wird gefördertes Kapital nicht für die Altersvorsorge verwendet, spricht das Gesetz von schädlicher Verwendung. Dann müssen Zulagen und Steuervorteile in der Regel zurückgezahlt werden.
Was unser Rechner hier nicht kann
Der Rechner zeigt zum modellierten Endkapital nur eine grobe monatliche Auszahlung: Er teilt das Endkapital gleichmäßig auf die Monate bis 85 auf – ohne weiteres Wachstum. Er berechnet weder eine lebenslange Rente noch Steuern oder Sozialabgaben auf die Auszahlungen, weil das von deinem Vertrag und deiner persönlichen Situation im Ruhestand abhängt.
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