Neu ab 2027

Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

Kurz gesagt

Hast du schon einen alten Sparvertrag fürs Alter, darfst du ihn einfach behalten. Ab 2027 darfst du zu den neuen Regeln wechseln – aber zurück geht es dann nicht mehr.

Stand: 11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion

Jetzt genauer

Wer bereits einen Riester-Vertrag hat, muss wegen der Reform nichts sofort tun. Bestehende Verträge laufen weiter; es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung.

Das gilt nach aktuellem Stand

  • Bestandsschutz: Du kannst deinen Vertrag nach den bisherigen Regeln weiter besparen.
  • Keine neuen Altverträge: Ab 2027 können keine Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden.
  • Wahlrecht: Ab dem 1. Januar 2027 kannst du in die neue Fördersystematik wechseln.
  • Erhaltene Förderung bleibt: Bisherige Zulagen müssen bei einem Wechsel in die neue Systematik nicht zurückgezahlt werden.

Alle oder keiner

Nach Auskunft der Zentralen Zulagenstelle gilt die Entscheidung für alle deine Riester-Verträge gemeinsam: Entweder wechseln alle in die neue Fördersystematik, oder alle bleiben im alten Recht. Führst du einen von mehreren Verträgen in das neue System über, ziehen die anderen mit.

Der Wechsel ist endgültig

Ein Wechsel zurück in die alte Förderung ist nicht möglich. Auch der Abschluss eines neuen Vertrags kann dazu führen, dass bestehende Verträge unter das neue Recht fallen. Prüfe das, bevor du unterschreibst.

Alt oder neu – was ist günstiger?

FrageSpricht eher für VerbleibSpricht eher für Wechsel
BeitragsgarantieDie 100-%-Garantie des Altvertrags ist dir wichtigDu möchtest mehr Renditechancen und akzeptierst Schwankungen
Höhe der ZulageDu erhältst mit kleinem Eigenbeitrag die pauschale Zulage von 175 €Du zahlst genug ein, um mehr als 175 € Grundzulage zu erreichen
KostenDein Vertrag ist günstig und die Abschlusskosten sind bereits bezahltDein Vertrag hat hohe laufende Kosten
VertragsdetailsDu hast einen hohen Garantiezins oder günstige RentenfaktorenDer Vertrag bietet keine besonderen Vorteile

Welche Seite überwiegt, hängt von deinem Vertrag ab. Am besten schaut sich ein Berater deinen Vertrag gemeinsam mit dir an.

Hier zum persönlichen Berater

Ehepartner mitdenken

Wechselt die unmittelbar berechtigte Person in die neue Systematik, ändert sich die Rechtslage für den mittelbar berechtigten Ehepartner automatisch mit. Umgekehrt kann der mittelbar berechtigte Partner nicht allein wechseln – die Entscheidung liegt bei der unmittelbar berechtigten Person.

Wo du verlässliche Auskunft bekommst

  • Bei deinem Anbieter: aktuelle Vertragswerte, Kosten und Wechselbedingungen.
  • Bei der Deutschen Rentenversicherung: kostenlose, anbieterunabhängige Beratungsgespräche zur Altersvorsorge.
  • Bei den Verbraucherzentralen: unabhängige, kostenpflichtige Vertragsprüfung.