Geld vom Staat

Kinderzulagen und mögliche Fördervoraussetzungen

Kurz gesagt

Für jedes Kind, für das du Kindergeld bekommst, legt der Staat genauso viel dazu, wie du selbst fürs Alter sparst – höchstens 300 € im Jahr. Hier steht, was du dafür tun musst.

Stand: 11. Oktober 2026 · 4 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion

Jetzt genauer

Die Kinderzulage ist ein Zuschlag zur Grundzulage. Sie soll Eltern den Aufbau einer eigenen Altersvorsorge erleichtern.

So wird sie ab 2027 berechnet

Für jedes Kind, für das dir Kindergeld festgesetzt ist, beträgt die Kinderzulage 100 % deiner Altersvorsorgebeiträge im Jahr – höchstens 300 € je Kind. Zahlst du 200 € im Jahr ein, sind es 200 € je Kind; ab 300 € Eigenbeitrag ist der Höchstbetrag erreicht.

Die Voraussetzungen

  • Du bist selbst förderberechtigt oder über deinen Ehepartner mittelbar berechtigt.
  • Für das Kind ist dir im Beitragsjahr Kindergeld festgesetzt.
  • Du zahlst mindestens den Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr.
  • Die Zulage wird über den Anbieter deines Vertrags beantragt.

Bisherige Regelung zum Vergleich

Bis einschließlich Beitragsjahr 2026 beträgt die Kinderzulage pauschal 300 € für ab 2008 geborene Kinder und 185 € für früher geborene. Voll ausgezahlt wird sie aber nur, wenn 4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen eingezahlt werden, mindestens 60 €.

Was passiert, wenn das Kindergeld endet?

Mit dem Ende des Kindergeldanspruchs entfällt die Kinderzulage für dieses Kind. Der Vertrag läuft mit der Grundzulage weiter. Bereits erhaltene Zulagen bleiben im Vertrag.

Im Zweifel nachfragen

Bei getrennt lebenden Eltern, Patchwork-Familien oder Auslandsbezug können Sonderregeln gelten. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und die Deutsche Rentenversicherung geben dazu kostenlos Auskunft.

Weitere Fragen?

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