Neu ab 2027

Die Reform der privaten Altersvorsorge ab 2027

Kurz gesagt

Ab 2027 gelten neue Regeln dafür, wie der Staat dir beim Sparen fürs Alter hilft. Hier siehst du, was sich ändert und was noch nicht feststeht.

Stand: 11. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion

Jetzt genauer

Mit dem Altersvorsorgereformgesetz wird die staatlich geförderte private Altersvorsorge neu geordnet. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt, verkündet wurde es am 29. Mai 2026 im Bundesgesetzblatt. Die neuen Förder- und Produktregeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

Rechtsstand

Das Gesetz ist verabschiedet und verkündet, die zentralen Regeln sind aber noch nicht anwendbar. Bis Ende 2026 gilt die bisherige Riester-Förderung. Alles, was hier zu 2027 steht, beschreibt künftiges Recht.

Die wichtigsten Änderungen

  • Neues Produkt: das Altersvorsorgedepot ohne verpflichtende Beitragsgarantie, mit Anlage in Fonds und ETFs.
  • Standarddepot: eine einfache Variante mit gesetzlich begrenzten Effektivkosten von höchstens 1 %.
  • Garantieprodukte bleiben möglich: mit 80 % oder 100 % Beitragsgarantie zu Beginn der Auszahlung.
  • Neue Förderung: Die Zulage richtet sich nach dem eigenen Beitrag – 50 % auf die ersten 360 €, 25 % auf weitere Beiträge bis 1.800 € im Jahr.
  • Mehr Berechtigte: Erstmals können auch Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke gefördert werden.
  • Flexiblere Auszahlung: lebenslange Rente oder ein Auszahlungsplan, der frühestens mit 85 Jahren endet.

Alt und neu im Vergleich

Bis Beitragsjahr 2026 (Riester)Ab Beitragsjahr 2027
Grundzulage175 € pauschal50 % / 25 % des Beitrags, höchstens 540 €
Kinderzulage185 € bzw. 300 € je Kind100 % des Beitrags, höchstens 300 € je Kind
Voraussetzung für die volle Zulage4 % des Vorjahreseinkommens abzüglich Zulagenkeine Einkommensrechnung; Mindesteigenbeitrag 120 €
Sonderausgabenabzugbis 2.100 € inkl. Zulagenbis 1.800 € zuzüglich Zulage
Beitragsgarantie100 % verpflichtendwählbar: keine, 80 % oder 100 %

Was ist noch offen?

  • Welche Anbieter zum Jahresbeginn 2027 tatsächlich welche Produkte anbieten, steht noch nicht fest.
  • Ein Standarddepot in öffentlicher Trägerschaft kann per Rechtsverordnung eingeführt werden. Zeitpunkt und Ausgestaltung sind offen; laut Deutscher Rentenversicherung ist es möglicherweise erst nach dem 1. Januar 2027 verfügbar.
  • Einzelne Teile des Gesetzes treten erst am 1. Januar 2028 in Kraft. Verwaltungsanweisungen zu Detailfragen können noch folgen.

Was die Reform für bestehende Verträge bedeutet, liest du unter Was passiert mit bestehenden Riester-Verträgen?

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