Kurz gesagt
Wenn du fürs Alter sparst, legt der Staat Geld dazu. Hier siehst du, wie viel.
Stand: 11. Oktober 2026 · 6 Min. Lesezeit · RenteKannMehr Redaktion
Jetzt genauer
Die Förderung der privaten Altersvorsorge besteht aus zwei Teilen: Zulagen, die direkt in deinen Vertrag fließen, und einem möglichen Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Ab dem Beitragsjahr 2027 wird die Zulage neu berechnet.
Die Grundzulage ab 2027
Die Grundzulage hängt nur noch von deinem eigenen Beitrag ab: Für die ersten 360 € im Jahr gibt es 50 % dazu, für jeden weiteren Euro bis 1.800 € sind es 25 %. Die höchste Grundzulage beträgt damit 540 € im Jahr.
| Eigenbeitrag im Jahr | Entspricht monatlich | Grundzulage |
|---|---|---|
| 120 € | 10 € | 60 € |
| 360 € | 30 € | 180 € |
| 600 € | 50 € | 240 € |
| 1.200 € | 100 € | 390 € |
| 1.800 € | 150 € | 540 € |
Mindesteigenbeitrag
Zulagen gibt es nur, wenn du im Beitragsjahr mindestens 120 € selbst einzahlst – das sind 10 € im Monat. Die bisherige Rechnung mit 4 % des Vorjahreseinkommens entfällt.
Kinderzulage
Für jedes Kind, für das dir Kindergeld festgesetzt ist, kommt eine Kinderzulage in Höhe deines Beitrags hinzu – höchstens 300 € je Kind und Jahr. Die volle Kinderzulage ist also schon bei 25 € Monatsbeitrag erreicht. Details: Kinderzulagen und mögliche Fördervoraussetzungen.
Berufseinsteigerbonus
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 € zusätzlich zur Grundzulage.
Rechenbeispiel
Drei Konstellationen
Alleinstehend, 50 € im Monat: 600 € Eigenbeitrag → 240 € Grundzulage.
Ein Elternteil, zwei Kinder, 25 € im Monat: 300 € Eigenbeitrag → 150 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage = 750 €.
23 Jahre, 30 € im Monat, erstes Jahr: 360 € Eigenbeitrag → 180 € Grundzulage + 200 € Bonus = 380 €.
Die Beispiele setzen voraus, dass die Person förderberechtigt ist und alle Voraussetzungen erfüllt.
Der Steuervorteil
Zusätzlich kannst du Beiträge bis 1.800 € im Jahr zuzüglich der Zulage als Sonderausgaben geltend machen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage, und erstattet nur die Differenz (Günstigerprüfung). Wie viel das bringt, hängt von deinem persönlichen Steuersatz ab – deshalb berechnen wir diesen Teil nicht.
Wer ist förderberechtigt?
- Pflichtversicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung, also die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen, Beamte und vergleichbare Gruppen
- Neu ab 2027: Selbstständige und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke unter weiteren Voraussetzungen
- Ehepartner von Berechtigten können mittelbar berechtigt sein; ihre Grundzulage beträgt dann höchstens 175 €
Keine individuelle Zusage
Über den Anspruch entscheidet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen. Unsere Werte sind Beispielrechnungen nach dem Gesetzestext und ersetzen keine Prüfung deines Einzelfalls.
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